Was sind Ganztagsschulen bzw. was bedeutet Offener Ganztag in NRW?

Die zentrale Grundlage der Ganztagsschulen in NRW ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Die Beteiligung von gewinnorientierten Trägern und kommerziellen Nachhilfeinstituten ist dagegen unzulässig (vgl. MSB 2019, § 55).

Das Ziel des Landes NRW ist der Ausbau von Ganztagsschulen zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten soll die individuelle ganzheitliche – also formale, non-formale und informelle – Bildung von Kindern und Jugendlichen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie Kompetenzen sicherstellen (vgl. MSW 2010, 1).

Zu einem qualitativen Ganztag gehören Arbeitsgemeinschaften, (individuelle) Förderangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote. Hausaufgaben sollen – soweit möglich – in schulische Lernzeiten integriert werden. 

Ganztagsschulen bzw. Offener Ganztag an Primarschulen

An den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich nimmt nur ein Teil ihrer Schüler:innen an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung ist aber für ein Schuljahr bindend und verpflichtet i.d.R. zur täglichen und regelmäßigen Teilnahme an diesen Angeboten. 

Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Von da an haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufen einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. In den Folgejahren, wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass ab August 2029 alle Kinder in den Jahrgangsstufen 1-4 einen Ganztagsplatz erhalten sollen.

Ganztag in der Sekundarstufe I in NRW

Gebundener Ganztag bedeutet laut KMK-Beschluss, dass an mindestens drei Tagen in der Woche für die Schülerinnen und Schüler ein ganztägiges, verpflichtendes Angebot von täglich mindestens sieben Zeitstunden sowie die Möglichkeit für ein Mittagessen bereitgestellt wird. Die Ganztagsangebote werden unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt und sollen in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen (vgl. KMK, o.J.). 

In NRW werden in der Sekundarstufe I in der Regel die Sekundar- und Gesamtschulen sowie mehr als jede zweite Hauptschule als Ganztagsschule geführt. Hinzu kommen viele Gymnasien, Realschulen und Förderschulen. In einigen der Haupt- als auch Förderschulen wird ein erweiterter Ganztag an vier statt drei Tagen angeboten (vgl. MSB NRW 2023). 

In Ganztagsschulen kann Unterricht am Vormittag und am Nachmittag stattfinden. Lern- und Entspannungsphasen wechseln einander ab. Erweiterte Bildungs- und Freizeitangebote ergänzen das Ganztagsangebot. Sie bieten in Ergänzung zum unterrichtlichen Angebot vielfältige Möglichkeiten zum sozialen Lernen und zur individuellen Förderung. Damit umfasst der gebundene Ganztag neben dem Regelunterricht Übungs- und Vertiefungsangebote im Rahmen der sogenannten „Lernzeiten“, Förder- und Neigungsangebote sowie Arbeitsgemeinschaften mit erweiterten Bildungsangeboten (ebd.).

Zur Umsetzung und Gestaltung des gebundenen Ganztages erhalten die Ganztagsschulen der Sekundarstufe I einen 20%igen (erweitert 30%igen) Stellenzuschlag. Die Schulen können diese Stellenzuschläge über das Programm "Geld oder Stelle" teilweise kapitalisieren. Dies bedeutet, als Ersatz für nicht in Anspruch genommene Lehrerstellen können diese Stellenanteile in Barmittel umgewandelt und genutzt werden für Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger aus Jugendhilfe, Kultur, Sport und von weiteren außerschulischen Partnern (vgl. RdErl. 11-02 Nr. 24: § 4). 

Kontakt

Birgit Schröder

Leitung der Serviceagentur "Ganztagsbildung" NRW

0159 06742312
birgit.schroeder(at)isa-muenster.de
 

Anja Sibum

Leitung der Serviceagentur "Ganztagsbildung" NRW
Lehrerin für die Primarstufe

01575 3688341
anja.sibum(at)isa-muenster.de

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