Die Zusammenarbeit mit Eltern ist daher ein wesentliches Element der aktuellen Bildungsdiskussion. Eltern müssen und wollen als Partner der Schule ernst genommen werden. Sie möchten nicht nur informiert werden, sondern über die institutionellen Möglichkeiten hinaus mitbestimmen und -wirken. Es ist folglich wichtig, sowohl die Ziele als auch die konkrete Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsangebote in der Ganztagsschule partnerschaftlich und transparent zu vermitteln. Dies bietet gleichzeitig die Chance, Anregungen und Impulse in die Familien zu geben und dort umzusetzen.
In Form einer „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ wird das Zusammenwirken über das weitere familiäre Umfeld sowie auf andere im Sozialraum wirkende und für Bildung und Erziehung relevante Einrichtungen und Personen ausgeweitet. Im Sinne des Kindeswohls und einer gemeinsam getragenen Verantwortung für die Erziehung und Bildung wirken alle Beteiligten partnerschaftlich auf das Ziel hin, Kindern und Jugendlichen gelingende Bildungsbiografien zu ermöglichen.
Für NRW bildet das Schulgesetz NRW die rechtliche Grundlage dafür, Bildungs- und Erziehungspartnerschaften als Zielperspektive für die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten zu verankern. Neben der grundsätzlichen Aussage, die das partnerschaftliche Prinzip der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung des Erziehungsrechts der Eltern unterstreicht, werden insbesondere drei Bereiche differenziert betrachtet: die Zusammenarbeit bezüglich der Entwicklung des eigenen Kindes, die Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung von Bildung und Erziehung in der Schule.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaften müssen durch Konzepte getragen werden, die ungleiche Zugänge und Mitwirkungsmöglichkeiten von Familien kompensieren. Darüber hinaus benötigen Kinder und Jugendliche in diesem Zusammenhang eigene Rolle, um die Partnerschaften im Sinne einer kind- und jugendorientierten Ganztagsbildung zu gestalten.
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Kontakt
Birgit Schröder
Leitung der Serviceagentur "Ganztagsbildung" NRW