Die Basis für die Zusammenarbeit bilden das Schulgesetz des Landes NRW, das Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW und der Grundlagenerlass zur Ganztagschule des Ministeriums für Schule und Bildung. Als Eckpunkte für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe unterstützen sie die Erfüllung des jeweiligen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags.
Das Trägermodell an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in NRW legt den Grundstein für eine Gestaltung des Ganztags im Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen. Lehr- und pädagogische Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Erzieher:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen und Inklusionsfachkräfte sowie weitere Fachkräfte (beispielsweise Musiker:innen, Künstler:innen, Handwerker:innen oder Beratungsstellen) halten ein breit gefächertes Angebot an Ganztagsgrundschulen vor. All diese Professionen bzw. Berufsgruppen bringen unterschiedliche Wissensstände, Erfahrungen und Perspektiven für eine (ganztägige) Bildung von Kindern mit, die berücksichtigt und in die Konzipierung ganztägiger Bildungssettings einfließen sollten.
Ob und wie multiprofessionelle Kooperation im Alltag gelingt, ist im Wesentlichen eine Frage des Leitungshandelns und der Organisationskultur. Eine gleichberechtigte multiprofessionelle Kooperation muss von Leitung, Schulleitung und Ganztagskoordinator:in initiiert und gelebt werden. Dazu gehört die gemeinsame Entwicklung eines Leitbildes für eine kind- und jugendorientierte Ganztagsbildung. Hierfür ist es notwendig, dass die unterschiedlichen Professionen sich über ihre Selbstverständnisse, Arbeitsprinzipien und -methoden sowie Zielvorstellungen austauschen, um so die (Bildungs-)Perspektive der Kooperationspartner zu verstehen. Nur so können die Perspektiven, Möglichkeiten und Fähigkeiten der einzelnen Professionen berücksichtigt und verzahnt werden.
Um Kooperationen gelingen zu lassen, bedarf es neben gemeinsam ausgestalteten verlässlichen Vereinbarungen und Zeitfenstern auch finanzieller Möglichkeiten, die das Schulministerium durch das Programm “Geld oder Stelle” für Ganztagsschulen der Sekundarstufe I geschaffen hat. Durch die Nutzung dieser Finanzmittel wird die gemeinsame Gestaltung des Ganztags durch Lehr- und Fachkräfte und außerschulische Partner:innen an Ganztagsschulen der Sekundarstufe I ermöglicht. Dies ist eine gute Voraussetzung, um auf Grundlage der jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen die schulische, individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
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Ansprechperson
Birgit Schröder
Leitung der Serviceagentur "Ganztagsbildung" NRW